Impf-Check

Wir überprüfen Ihren Impfstatus

Wir machen für Sie den Impf-Check!

Müssen Ihre Impfungen aufgefrischt werden?

Jugendliche und Erwachsene sollten Ihren Impfschutz regelmäßig auffrischen lassen, um sich und andere vor Infektionskrankheiten zu schützen.

Wir überprüfen anhand der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO), ob Ihr Impfschutz vollständig ist. Bringen Sie uns einfach Ihren Impfpass vorbei!

Grundlage unserer Empfehlung

Die Stän­dige Impf­kom­mis­sion (STIKO) ent­wickelt Impf­em­pfehl­ungen für Deutsch­land und be­rück­sichtigt dabei nicht nur deren Nutzen für das ge­impfte Indivi­duum, sondern auch für die ge­samte Be­völke­rung. Die STIKO orientiert sich dabei an den Kriterien der evi­denz­basierten Me­dizin. Während für die Zu­las­sung einer Imp­fung deren Wirk­sam­keit (zumeist im Ver­gleich zu Place­bo), deren Un­be­denk­lich­keit und pharma­zeutische Qualität re­le­vant sind, analysiert die STIKO da­rauf auf­bauend neben dem indi­vi­duellen Nutzen-Risiko-Ver­hältnis auch die Epi­demio­logie auf Be­völkerungs­ebene und die Effekte einer flächen­deckenden Impf­strategie für Deutsch­land. Außer­dem ent­wickelt die STIKO Kriterien zur Ab­grenzung einer üblichen Impf­reaktion von einer über das übliche Aus­maß einer Impf­reaktion hin­aus­gehenden ge­sund­heitlichen Schädigung. STIKO-Empfehl­ungen gelten als medizinischer Stan­dard.

Die STIKO ist ein un­ab­hängiges Experten­gremium, dessen Tätig­keit von der Ge­schäfts­stelle im Fach­gebiet Impf­prävention des Robert Koch-Instituts koordiniert und bei­spiels­weise durch systematische Analysen der Fach­literatur unter­stützt wird. Ziel ist es, die Impf­empfehl­ungen an neue Impf­stoff­ent­wick­lungen und Er­kennt­nisse aus der For­schung optimal an­pas­sen zu können.

Die STIKO wurde im Jahr 1972 beim da­maligen Bundes­gesundheits­amt ein­ge­richtet. Auf­grund der Be­deutung ihrer Impf­empfehlungen wurde sie mit dem In­fektions­schutz­gesetz im Jahr 2001 gesetzlich verankert. Seit dem Jahr 2007 sind die von der STIKO empfohlenen Imp­fungen Grundlage für die Schutz­impfungs­richtlinie (SI-RL) des Ge­mein­samen Bundes­aus­schusses (G-BA) und werden mit Aufnahme in die SI-RL Pflicht­leistung der ge­setzlichen Kranken­ver­sicherung (GKV) in Deutschland.

(Quelle: www.rki.de)