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Fragen und Antworten zum Corona Antigen-Schnelltests

Wie wird der Test durchgeführt?

Der Test wird von geschultem Personal unserer Apotheken durchgeführt. Mit einem Abstrichtupfer wird eine Probe aus dem Nasen-Rachen-Raum entnommen und dann direkt vor Ort ausgewertet. Auch bei sorgfältiger Durchführung kann es in Einzelfällen zu Verletzungen, wie leichten Blutungen oder Reizungen kommen.

 

Wie bekomme ich das Ergebnis?

Das Ergebnis bekommen Sie nach 20 Minuten verschlüsselt per E-Mail zugeschickt. Alternativ können Sie 20 Minuten nach dem Test einen Ausdruck in der Teststation abholen.

 

Was bedeutet das Testergebnis?

Negatives Ergebnis

Der Antigen-Schnelltest schließt eine Infektion mit SARS-CoV-2 nicht aus, sondern ist eine Momentaufnahme für ca. 24 Stunden. Ein negatives Testergebnis bedeutet, dass Sie mit größter Wahrscheinlichkeit für diesen Zeitraum nicht ansteckend sind. Sie sollten dennoch die AHA-L+A-Regeln (Abstand, Hygienemaßnahmen, Alltagsmaske, Lüften, Corona-Warn-App) einhalten. Beim Auftreten von Erkältungssymptomen, Fieber, Durchfall oder Erbrechen sollten Sie sich isolieren und Ihren Hausarzt oder 116 117 informieren, um ggf. einen PCR-Test durchführen zu lassen.

Positives Ergebnis

Ein positives Ergebnis deutet auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 hin und darauf, dass Sie ansteckend für die Menschen in Ihrer Umgebung sind. Ein positives Ergebnis im Antigen-Schnelltest muss immer durch einen PCR-Test bestätigt werden. Bitte begeben Sie sich umgehend in häusliche Quarantäne und rufen Sie Ihren Hausarzt oder 116 117 an. Gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) melden wir Ihre Daten an Ihr zuständiges Gesundheitsamt.​

 

Welcher Antigen-Test wird verwendet?

Wir verwenden nur Antigen-Teste, die auf der offiziellen Seite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet sind.

 

Wer übernimmt die Kosten?

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich wieder kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums, die dies regelt, ist am Samstag, den 13.11.2021 in Kraft getreten. Damit hat dann jeder Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Antigen-Schnelltest (PoC-Test) pro Woche – und dies gilt unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus. Weitere Hinweise hierzu finden Sie u. a. hier: www.bundesregierung.de

 

Datenschutzinformation

Im Rahmen des bei Ihnen durchgeführten PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2 erheben wir als Verantwortliche personenbezogene Daten von Ihnen. Wir verarbeiten Ihren Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, um im Falle eines positiven Testergebnisses das zuständige Gesundheitsamt darüber zu informieren und diesem ihre persönlichen Daten nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 IfSG weiterzugeben.

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 9 Abs. 2 lit. i DSGVO i.V.m. § 9 Abs. 1 IfSG. Eine Löschung Ihrer Daten erfolgt im Fall einer positiven Testung nach 4 Wochen. Um die unverzügliche Kontaktaufnahme des Gesundheitsamtes mit Ihnen zu gewährleisten, erheben wir die Rufnummer und – sofern angegeben - E-Mail-Adresse nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i.V.m. § 9 Abs. 1 IfSG. Die Löschung Ihrer Daten bei Negativtestung erfolgt unverzüglich nach Ergebnismitteilung.

Die Bereitstellung Ihrer Daten ist grundsätzlich freiwillig. Ohne diese als Pflichtfelder markierten Daten können wir den Test jedoch nicht durchführen. Als betroffene Person haben Sie das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten und auf Berichtigung unrichtiger Daten sowie auf Löschung, sofern einer der in Art. 17 DSGVO genannten Gründe vorliegt, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Sie haben zudem das Recht auf Datenübertragbarkeit sowie auf Einschränkung der Datenverarbeitung. Ferner haben Sie das Recht, sich bei einer Aufsichts-behörde zu beschweren. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten, Dr. Georg Schröder, LL.M., Prannerstr. 10, 80333 München, 089954597520, wenden.

 

Einwilligung zum Datenschutz und zur Durchführung des PoC-Antigenschnelltests durch die Apotheke:

Ich habe die oben aufgeführten Hinweise zum PoC-Antigen-Test auf SARS-CoV-2 sorgfältig gelesen und bestätige, dass ich die Datenschutzinformation zur Kenntnis genommen habe und der Durchführung des PoC-Antigenschnelltests auf SARS-CoV-2 zustimme.

Ferner akzeptiere ich die AGBs der Niehaus Apotheken, einzusehen auf der Homepage unter www.niehausapotheken.de